"... Der BGH hat in seinem sogen. Hausmann-Urteil (BGHZ 75, 272 [hier: I (167) 252 b-c]) entschieden, daß der Vater seiner Tochter aus erster Ehe zur Leistung von Unterhalt verpflichtet sei, obwohl dieser seit Jahren nicht berufstätig war, sondern in seiner zweiten Ehe den Haushalt führte und eine - im Zeitpunkt der Klageerhebung etwa sechsjährige - Tochter erzog. Eine entsprechende Entscheidung hat der BGH im Fall einer geschiedenen und wiederverheirateten Frau mit einem Kind aus erster Ehe getroffen, das bei seinem Vater lebt, während die Mutter ein Kind aus zweiter Ehe betreut (vgl. NJW 82, 175).
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