§ 32 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite
Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
A.
Das Vorlageverfahren und die Verfassungsbeschwerde betreffen die Regelungen über die Anpassung rechtskräftiger Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach §§ 32 ff. des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG).
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|