VG Köln, vom 01.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 21 K 4573/92
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 16 A 3227/93
BVerwG, vom 28.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 B 205.94
Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung des BAföG-Darlehens
BVerfG, Beschluß vom 14.08.1996 - Aktenzeichen 1 BvR 315/95
DRsp Nr. 1997/4452
Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung des BAföG-Darlehens
Die durch einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes ausgesprochene Verpflichtung zur vollständigen Rückzahlung der insgesamt als Darlehen gewährten Ausbildungsförderung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Insbesondere ist auch vor dem Hintergrund der ab 1990 geltenden Umstellung der Förderung auf hälftiges Darlehen der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.