BSG - Urteil vom 23.01.2008
B 10 EG 4/07 R
Normen:
BEEG § 27 Abs. 1 ; BErzGG § 24 Abs. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung zur Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld

BSG, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen B 10 EG 4/07 R

DRsp Nr. 2008/15814

Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung zur Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld

Die Stichtagsregelung des § 27 Abs 1 BErzGG verstößt nicht gegen die Verfassung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BEEG § 27 Abs. 1 ; BErzGG § 24 Abs. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Elterngeld.

Der Beklagte lehnte den Antrag der Klägerin auf Elterngeld für ihren am 29.11.2006 geborenen Sohn Ludwig Sebastian ab (Bescheid vom 15.2.2007, undatierter Widerspruchsbescheid - abgesandt am 12.3.2007). Nach § 27 Abs 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz [BEEG]) gelte für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder grundsätzlich weiterhin das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG), Anspruch auf Elterngeld bestehe in diesen Fällen nicht.