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Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 18. Familiensenat in Freiburg - vom 24. Oktober 2008 -
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 18. Familiensenat in Freiburg - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die weitergehende Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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