Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 15. Mai 2009 -
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Die weitergehende Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2.Das Land Niedersachsen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
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Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung der elterlichen Sorge für ihre im April 2000 geborene Tochter auf den Kindesvater, mit dem sie im April 2004 die seit März 2008 rechtskräftig geschiedene Ehe schloss.
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