A. Die Vorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung einerseits von Versorgungsbezügen der Ruhestandsbeamten nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und andererseits von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Zusatzversorgung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG im Veranlagungsjahr 1996.
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