OLG Karlsruhe - Beschluss vom 08.05.2009
11 Wx 18/08
Normen:
VBVG § 5 Abs. 1;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2009, 813
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 17.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 275/06

Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.05.2009 - Aktenzeichen 11 Wx 18/08

DRsp Nr. 2009/15498

Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer

Zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 VBVG.

Tenor:

1. Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 17. Januar 2008 - 11 T 275/06 - wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde zu tragen.

3. Der Beschwerdewert wird auf EUR 3.192,03 festgesetzt.

Normenkette:

VBVG § 5 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Antragsteller, der frühere Betreuer der Betroffenen, begehrt die Heraufsetzung der für ihn festgesetzten Vergütung, weil er die der Berechnung für einen bestimmten Zeitraum zugrunde gelegten Regelungen der §§ 4, 5 VBVG für verfassungswidrig hält.