I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Übertragung der elterlichen Sorge allein auf den Kindesvater und die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags.
Die Beschwerdeführerin ist polnische Staatsangehörige und Mutter des am 6. Januar 1996 geborenen A., der aus der gemeinsamen Ehe der Beschwerdeführerin mit dem Kindesvater hervorgegangen ist.
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