I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Nichtzulassung der Berufung in einem Zivilrechtsstreit.
1. Der Beschwerdeführer verklagte im Ausgangsverfahren als Geschädigter eines Verkehrsunfalls die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf Zahlung von Sachverständigenkosten in Höhe von knapp 600 EURO. Der Sachverständige hatte diese Kosten nach dem Gesamtschaden und nicht nach den aufgewandten Stunden berechnet. Das Amtsgericht wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass die Rechnung deswegen nicht nachvollziehbar sei.
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