A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Bundessozialgerichts, mit der die Revision der Beschwerdeführerin gegen das Urteil eines Sozialgerichts zurückgewiesen wurde. Dieses hat die Klage der Beschwerdeführerin gegen ihre gesetzliche Krankenversicherung auf Unterlassung der Finanzierung von "rechtswidrigen" Abtreibungen als unzulässige Popularklage abgewiesen.
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