BVerfG - Beschluß vom 10.11.1981
1 BvR 894/78
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ; JWG § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BVerfGE 59, 52
BayVBl 1982, 748
DAVorm 1982, 179
DVBl 1982, 255
FamRZ 1982, 244
JZ 1982, 244
NVwZ 1982, 187
ZblJugR 1982, 169
ZfSH 1982, 116
Vorinstanzen:
OVG Land Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 20.12.1977 - VIII A 794/76,

Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an Großeltern

BVerfG, Beschluß vom 10.11.1981 - Aktenzeichen 1 BvR 894/78

DRsp Nr. 1996/7156

Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an Großeltern

»Es läßt sich verfassungsrechtlich nicht beanstanden, wenn die Auslegung des § 1 Abs. 3 JWG durch die Rechtsprechung zur Folge hatte, daß Großeltern, die Enkel in ihren Haushalt aufgenommen haben, keine wirtschaftlichen Hilfen nach dem Gesetz für Jugendwohlfahrt erhalten konnten.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ; JWG § 1 Abs. 3 ;

Gründe:

A. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Gerichte verfassungsrechtlich gehalten sind, die Vorschriften des Gesetzes für Jugendwohlfahrt so auszulegen, daß die Träger der Jugendhilfe an Großeltern, die Enkel in ihren Haushalt aufgenommen haben, finanzielle Hilfen zur Erziehung leisten können.

I. Die §§ 4 und 5 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (JWG), das im Zeitpunkt des Ergehens der angegriffenen Entscheidung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1977 (BGBl. I S. 633) galt, enthalten einen Katalog der Aufgaben der Jugendämter und der Träger der freien Wohlfahrtspflege. Über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfen zur Erziehung einzelner Minderjähriger zu gewähren, wird bestimmt:

§ 6