BVerfG - Beschluss vom 22.09.2014
1 BvR 2102/14
Normen:
GG Art. 6 Abs. 2; BGB § 1696 Abs. 1;
Vorinstanzen:
OLG Naumburg, vom 19.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 UF 158/13
OLG Naumburg, vom 02.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 UF 158/13
AG Wernigerode, vom 22.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 399/13

Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung zwischen getrennt lebenden Eltern

BVerfG, Beschluss vom 22.09.2014 - Aktenzeichen 1 BvR 2102/14

DRsp Nr. 2015/8397

Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung zwischen getrennt lebenden Eltern

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 2; BGB § 1696 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags auf Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung zwischen getrennt lebenden Eltern.