BGH, Urteil vom 07.11.1990 - Aktenzeichen XII ZR 120/89
DRsp Nr. 1992/944
Verfassungsmäßigkeit der Zweijahresfrist
Das Anfechtungsrecht des Mannes innerhalb der Zweijahresfrist des § 1594 Abs. 1BGB verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, soweit die Frist auch für vor der Eheschließung empfangene Kinder zu beachten ist.