A.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, das Arbeitslosengeld eines nicht. verheirateten Arbeitnehmers deswegen höher zu bemessen, weil er einem nicht in seinem Haushalt lebenden Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist.
I.
1. Zur Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt das
§
(1) Das Arbeitslosengeld beträgt 68 vom Hundert des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 112).
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