A.
Die Vorlage betrifft, die Frage, ob die Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes, die die Bundesregierung ermächtigen, durch Rechtsverordnung die Durchführung der Steuerberaterprüfung, das Verfahren bei der Wiederholung der Prüfung und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses zu regeln, nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
I.
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (
§ 158 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhören der Bundessteuerberaterkammer mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu erlassen
1. über
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