A.
Nach dem Wohngeldgesetz wird zur Vermeidung sozialer Härten den Wohnrauminhabern mit niedrigen Einkommen ein Wohngeld als Zuschuß zu den Aufwendungen für Wohnraum gewährt. Voraussetzung dafür ist, daß die nach dem Wohngeldgesetz zu berücksichtigende Miete oder Belastung die tragbare Miete oder Belastung übersteigt. Die tragbare Miete hängt von der Höhe des Familieneinkommens und der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen ab. Gegenstand des Vorlageverfahrens ist die Prüfung des §
I.
1. §
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