A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob der durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1857) von 4.200 DM auf 2.100 DM jährlich gekürzte Freibetrag für die Berufsausbildung von Kindern über 18 Jahren bei auswärtiger Unterbringung verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hat.
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