VG Koblenz, vom 15.08.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 87/88
OVG Rheinland-Pfalz, vom 24.07.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 148/89
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen Hinterbliebenenversorgung bei Ehescheidung nach altem Recht
BVerwG, Beschluß vom 19.06.1991 - Aktenzeichen 1 B 159.90
DRsp Nr. 2005/15743
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von der berufsständischen Hinterbliebenenversorgung bei Ehescheidung nach altem Recht
Es ist höchstrichterlich klargestellt, daß die Unterschiede, die aus der zeitlichen Begrenzung des Versorgungsausgleichs im Sinne von § 1587BGB auf die ab 1. Juli 1977 geschiedenen Ehen folgen, nicht gegen Art. 3 und 6GG verstoßen und daß ein Normgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet ist, die nach dem früheren Eherecht Geschiedenen an den Versorgungsanwartschaften eines Versorgungsberechtigten zu beteiligen.