A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die keinen Ehenamen führen, zum Geburtsnamen ihres Kindes nur entweder den Namen des Vaters oder den der Mutter, nicht jedoch einen aus ihren beiden Namen zusammengesetzten Doppelnamen bestimmen können. Darüber hinaus wirft die Vorlage die Frage auf, ob die gesetzliche Ermächtigung des zuständigen Gerichts, bei Nichtbestimmung des Geburtsnamens durch die Eltern einem Elternteil das Bestimmungsrecht zu übertragen mit der Folge, dass bei weiterer Nichtbestimmung des Namens das Kind den Namen dieses Elternteils erhält, verfassungsgemäß ist.
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