A.
Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß einer geschiedenen Ehefrau eines Versicherten, obschon ein Versorgungsausgleich nicht stattgefunden hat, kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente zusteht, wenn ihre Ehe mit dem verstorbenen Versicherten nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden ist.
I.
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