Der Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen vom 7. Juli 2006 - XVII 275/06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes.
2.Das Land Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 EUR (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit der Gestattung der Anwendung einfacher Gewalt und der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer amtsärztlichen Untersuchung zur Prüfung der Notwendigkeit der Anordnung einer Betreuung.
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