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Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, ein Kind, das infolge einer Berufskrankheit seiner Mutter bei der Geburt gesundheitlich geschädigt worden ist, in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann einzubeziehen, wenn es erst nach Eintritt der Berufskrankheit gezeugt worden ist.
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