OLG Hamburg - Beschluss vom 22.12.2010
2 Wx 23/09
Normen:
GG Art. 100 Abs. 1; LPartG § 9 Abs. 7; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRB 2011, 174
FamRZ 2011, 1312
NJW 2011, 1104
Vorinstanzen:
LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 301 T 527/08

Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2010 - Aktenzeichen 2 Wx 23/09

DRsp Nr. 2011/1968

Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden

Der Senat hält das aus § 9 Abs. 7 LPartG folgende Verbot der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG.

I. Das Verfahren wird ausgesetzt.

II. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob das Verbot der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden gemäß § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Fassung vom 16.02.2001 (BGBl. I 266), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009 (LPartG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Normenkette:

GG Art. 100 Abs. 1; LPartG § 9 Abs. 7; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Gründe: