BVerfG - Beschluß vom 08.12.2004
1 BvR 1417/02
Normen:
GG Art. 6 Abs. 2 ; BGB § 1626 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 429
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg, vom 04.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 15 UF 25/02

Verfassungsmäßigkeit einer Umgangsregelung

BVerfG, Beschluß vom 08.12.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 1417/02

DRsp Nr. 2005/1022

Verfassungsmäßigkeit einer Umgangsregelung

1. Eine von den Zivilgerichten getroffene Regelung des Umgangs eines Kindes mit seinem nichtehelichen Vater, die für den Fall einer fortgesetzten, mit Transportunfähigkeit einhergehenden Erkrankung des Kindes vorsieht, dass der Vater dieses dann in Abwesenheit der Mutter dort besuchen kann, wo es sich aufhält, verletzt diese nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1.2. Art. 6 Abs. 2 GG gewährt kein den Umgang des anderen Elternteils zuwider laufendes Elternrecht für den Elternteil, der die Rolle der Hauptbezugsperson für das Kind übernimmt.

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 2 ; BGB § 1626 Abs. 3 ;

Gründe: