OLG Köln, vom 08.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 4 UF 190/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Anwaltszwang vor dem Beschwerdegericht
BVerfG, Beschluß vom 13.07.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 99/90
DRsp Nr. 1994/2456
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Anwaltszwang vor dem Beschwerdegericht
1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, anzunehmen, daß für das Beschwerdeverfahren, das den Versorgungsausgleich zum Gegenstand hat, vor dem Oberlandesgericht auch für die Beschwerdeerwiderung Anwaltszwang gilt.
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