I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter.
Der Beschwerdeführer ist Vater des am 28. Juli 2000 geborenen D., der aus der gemeinsamen Ehe des Beschwerdeführers mit der Kindesmutter hervorgegangen ist. Seit der Trennung der Kindeseltern im Mai 2003 lebt das Kind bei der Mutter. Diese hatte den Sohn bei dem von ihr durchgeführten Umzug, der die Trennung bewirkte, eigenmächtig mitgenommen.
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