Der Beschwerdeführer, ein ghanaischer Staatsangehöriger, wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung, mit der ihm die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung versagt worden ist.
Der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG.
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