Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt
»Eine richterliche Entscheidung nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 und 2GG ist auch dann erforderlich, wenn der Vormund in Ausübung seines Aufenthaltsbestimmungsrechts den volljährigen Entmündigten in einer geschlossenen Anstalt unterbringt.«