A.
Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die Rechtsprechung der Zivilgerichte, nach der die Unterhaltspflicht für ein Kind bei fehlgeschlagener Sterilisation oder fehlerhafter genetischer Beratung einen zu ersetzenden Schaden darstellen kann.
I.
Verfahren 1 BvR 479/92
1. Der Beschwerdeführer ist ein niedergelassener Urologe. Er beriet den Ehemann der Klägerin des Ausgangsverfahrens in Fragen der Familienplanung und nahm an ihm einen ärztlichen Eingriff zum Zwecke der Sterilisation vor. Die Sterilisation mißlang; der Patient wurde hierüber nicht aufgeklärt. Seine Ehefrau gebar im Mai 1984 ihren vierten Sohn. Der Beschwerdeführer und dessen Haftpflichtversicherung lehnten Schadensersatzansprüche ab.
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