BVerfG - Beschluß vom 20.01.1987
1 BvR 735/86
Normen:
BGB § 1748 Abs. 1 Satz 1, S atz2 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(167)365c
FamRZ 1988, 807
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 13.05.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 20 W 44/86

Verfassungsrechtliche Kontrolle der Ersetzung der Einwilligung zur Kindesannahme

BVerfG, Beschluß vom 20.01.1987 - Aktenzeichen 1 BvR 735/86

DRsp Nr. 1992/255

Verfassungsrechtliche Kontrolle der Ersetzung der Einwilligung zur Kindesannahme

1. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn das Fachgericht das Vorliegen einer anhaltenden gröblichen Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB) verneint und die Ersetzung der Einwilligung der Mutter zur Adoption versagt hat.2. Die strikte Orientierung der Entscheidung am Erfordernis eines besonders schweren, vollständigen Versagens der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind entspricht den Grundsätzen, die das BVerfG zur Beurteilung derart weitreichender Eingriffe in das Elternrecht aufgestellt hat

Normenkette:

BGB § 1748 Abs. 1 Satz 1, S atz2 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 ;