(einschließlich Abweichender Meinung[en])
A.
Gegenstand des Vorlageverfahrens ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes - WPflG -.
I.
1. Das
§ 11 Abs. 2 Nr. 1 WPflG steht unter der Überschrift "Wehrpflicht", Unterüberschrift: "Wehrdienstausnahmen".
Die Bestimmung lautet:
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
...
(2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien:
1. Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind, ...
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