I.
Das Verfahren betrifft die Frage, ob es der Verfassung entspricht, daß die gesetzlichen Verbesserungen der Leistungen nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (2. BAföGÄndG) vom 31. Juli 1974 (BGBl I S 1649) nicht für alle Begünstigten gleichzeitig, sondern gestaffelt zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober 1974 in Kraft getreten sind.
1. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes enthält in seinem Artikel 2 Übergangsvorschriften. Art 2 § 3 bestimmt:
Inkrafttreten
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