LG Mannheim, vom 28.08.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 10/87
Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers verheirateten Maklers durch Provisionsausschluß
BVerfG, Beschluß vom 26.04.1988 - Aktenzeichen 1 BvR 1264/87
DRsp Nr. 1992/168
Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers verheirateten Maklers durch Provisionsausschluß
»Der mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers verheiratete Makler wird unter Verstoß gegen Art 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art 6 Abs. 1GG benachteiligt, wenn ihm der Vergütungsanspruch auf Grund seiner Ehe abgesprochen wird, obwohl der Auftraggeber deren Bestehen kennt (im Anschluß an BVerfGE 76, 126).«