BayObLG - Beschluß vom 25.10.1995
2Z BR 61/95
Normen:
BGB § 1416, § 1419 Abs. 1, §§ 1471 ff., § 1482 Satz 1, § 2108 Abs. 2 Satz 1, § 2113 ; GBO § 51, § 53, § 71 ; GG Art. 14 Abs. 1 ; GleichberG Art. 8 I. Nr. 6, Art. 8 II. Nr. 4 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1996, 227
ZEV 1996, 64

Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut gehört

BayObLG, Beschluß vom 25.10.1995 - Aktenzeichen 2Z BR 61/95

DRsp Nr. 1996/29081

Verfügung des überlebenden Ehegatten über ein Grundstück, das zum Gesamtgut gehört

»Es wird daran festgehalten, daß der überlebende Ehegatte als alleiniger und (befreiter) Vorerbe des anderen Ehegatten, mit dem er in allgemeiner Gütergemeinschaft lebte, frei über ein Grundstück verfügen kann, das zum Gesamtgut gehörte. Ein Nacherbenvermerk ist an einem solchen Grundstück nicht einzutragen.«

Normenkette:

BGB § 1416, § 1419 Abs. 1, §§ 1471 ff., § 1482 Satz 1, § 2108 Abs. 2 Satz 1, § 2113 ; GBO § 51, § 53, § 71 ; GG Art. 14 Abs. 1 ; GleichberG Art. 8 I. Nr. 6, Art. 8 II. Nr. 4 ;

Sachverhalt:

Ehe- und Erbvertrag Tod des P.; Eintragung der Beteil. zu 1 als Alleineigentümerin und eines Nacherbenvermerks Tod der Söhne des P. und der Beteil. zu 1; weitere Beteiligte Übertragung eines Grundstück-Miteigentumsanteils von der Beteil. zu 1 an die Beteil. zu 2 Grundbucheintragung und Löschung des Nacherbenvermerks; Verfahrensgeschichte