I. Das Amtsgericht München führt für die Betroffene ein Betreuungsverfahren. Es will dieses an das Amtsgericht Amberg abgeben, weil die Betroffene seit Anfang Mai 1996 in einem im Bezirk dieses Gerichts gelegenen Pflegeheim aufgenommen ist. Die Betroffene und ihr Betreuer haben der beabsichtigten Abgabe nicht widersprochen. Das Amtsgericht Amberg hat die Übernahme abgelehnt, weil mit Beschluß vom 11.7.1994 der 7.7.1996 als spätester Zeitpunkt für die Überprüfung festgelegt worden sei, ob die Betreuung aufzuheben oder zu verlängern sei. Es hat sich zur Übernahme für den Fall bereit erklärt, daß diese Überprüfung durchgeführt und der entsprechende Beschluß vom Amtsgericht München erlassen sei.
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