Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Arnsberg vom 01.04.2019 abgeändert und festgestellt, dass das Verfahren in erster Instanz durch den Vergleich vom 25.10.2018 nicht wirksam beendet worden ist.
A.
Im Zwischenverfahren vor dem Senat streiten die Beteiligten, ob das Verfahren über Trennungs- und Kindesunterhalt, das die Antragstellerin zu 1. in erster Instanz gegen den Antragsgegner geführt hat, durch einen von beiden geschlossenen gerichtlichen Vergleich wirksam beendet worden ist.
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