1. Auf Antrag des Antragstellers vom 28.05.2025 wird der Bescheid des Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg vom 22.05.2025, Aktenzeichen 38002/01.0531, zur Vergütungstabelleneinstufung wie folgt abgeändert:
Es wird festgestellt, dass sich die vom Antragsteller als beruflichem Betreuer zu beanspruchenden Vergütungen mit Wirkung ab dem 03.09.2025 nach der Vergütungstabelle C (§ 8 Abs. 2 Nummer 3 VBVG) richten.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind nicht zu erstatten.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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