I. Mit Beschluß vom 14.4.1994 bestellte das Amtsgericht für die Betroffene eine Betreuerin mit u.a. den Aufgabenkreisen Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Geltendmachung von Ansprüchen auf Altersversorgung und Sozialhilfe sowie Sozialversicherungsangelegenheiten.
Mit Schreiben vom 30.8.1995 und 17.3.1996 beantragte die Betreuerin u.a., ihr für die vom 1.10.1994 bis 31.12.1995 für die Betroffene geleistete therapeutische Tätigkeit aus der Staatskasse eine Vergütung von 10 317 DM (181 Stunden à 57 DM) zu bewilligen.
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