I.
Für den Betroffenen wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 12.07.1993 eine Betreuung für die Bereiche Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Geltendmachung von Ansprüchen auf Sozialhilfe und für die Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen eingerichtet. Zur Betreuerin wurde die Beteiligte zu 3 als Vereinsbetreuerin bestellt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|