Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06. 01. 2009 - 1 T 512/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2008 - 6092 XVII B 355 - wird zurückgewiesen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|