Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halle vom 28.1.2015 (Aktenzeichen: 5a F 686/10) wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Beteiligte zu 1) hat den Antragsgegner des Ausgangsverfahrens in einem Scheidungsverfahren vertreten.
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halle vom 10.12.2010 ist dem Antragsgegner des Ausgangsverfahrens für die Ehesache und den Versorgungsausgleich Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Beteiligte zu 1) beigeordnet worden.
Die Ehe der beteiligten Eheleute ist durch Beschluss des Familiengerichts vom 1.9.2011 geschieden worden.
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