Unter Aufrechterhaltung im Übrigen wird die angefochtene Entscheidung teilweise dahin geändert, dass die festgesetzte Vergütung - einschließlich Umsatzsteuer - auf 3.019,33 € sowie der freigegebene Betrag auf 3.000,-- € herabgesetzt werden.
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
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