I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob im Rahmen der Festsetzung der Betreuervergütung der Aufenthalt der Betroffenen in einer Pflegefamilie als gewöhnlicher Aufenthalt in einem Heim im Sinne des § 5 VBVG zu klassifizieren ist.
Die Betroffene leidet an einer leichten Intelligenzminderung bei einer fortschreitenden demenziellen Entwicklung. Die Antragstellerin wurde für sie mit umfangreichen Aufgabenkreisen durch Beschluss des Amtsgerichts vom 14. März 2008 zur Berufsbetreuerin bestellt.
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