OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 02.04.2009
20 W 72/09
Normen:
VBVG § 5 Abs. 2; VBVG § 5 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 685/08

Vergütung des Betreuers bei Unterbringung des Betroffenen in einer Pflegefamilie

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2009 - Aktenzeichen 20 W 72/09

DRsp Nr. 2009/15466

Vergütung des Betreuers bei Unterbringung des Betroffenen in einer Pflegefamilie

Die Unterbringung eines Betroffenen in einer Pflegefamilie erfüllt im Regelfall nicht die vergütungsrechtliche Voraussetzung des Aufenthaltes in einem Heim im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VBVG.

Normenkette:

VBVG § 5 Abs. 2; VBVG § 5 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Rahmen der Festsetzung der Betreuervergütung der Aufenthalt der Betroffenen in einer Pflegefamilie als gewöhnlicher Aufenthalt in einem Heim im Sinne des § 5 VBVG zu klassifizieren ist.

Die Betroffene leidet an einer leichten Intelligenzminderung bei einer fortschreitenden demenziellen Entwicklung. Die Antragstellerin wurde für sie mit umfangreichen Aufgabenkreisen durch Beschluss des Amtsgerichts vom 14. März 2008 zur Berufsbetreuerin bestellt.