Der Erblasser war geschieden. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind seine Töchter. Der Erblasser hinterließ Geldvermögen in Höhe von rund 102000 DM; der Reinnachlaß beträgt rund 93 000 DM.
Das Nachlaßgericht ordnete mit Beschluß vom 25.11.1993 Nachlaßpflegschaft an und bestellte den Beteiligten zu 3, einen Rechtsanwalt, zum Nachlaßpfleger mit dem Wirkungskreis der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie der Erbenermittlung. Der Beteiligte zu 3 durchsuchte die Wohnung des Erblassers, schloß einen Mietaufhebungsvertrag und veranlaßte die Räumung sowie die Versteigerung des Hausrats. Ferner verwaltete er das Geldvermögen des Erblassers, korrespondierte mit Nachlaßgläubigern und ermittelte die Beteiligte zu 1 als gesetzliche Erbin.
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