Die angefochtene Entscheidung wird teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.
Die dem Beteiligten zu 1. aus dem Nachlass zu zahlende Vergütung wird - einschließlich Umsatzsteuer - auf 13.090 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird der Vergütungsfestsetzungsantrag des Beteiligten zu 1. vom 26. Juli 2010 zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Beteiligte zu 1. 13% und die Beteiligte zu 2. 87% zu tragen.
Geschäftswert: 15.000 EUR.
I.
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