OLG München - Beschluss vom 28.10.2015
11 WF 1365/15
Normen:
FamFG § 158 Abs. 7;
Fundstellen:
FamRB 2016, 101
FamRZ 2016, 571
NJW 2016, 9
NJW-RR 2016, 522
NVwZ 2016, 631

Vergütung des Verfahrensbeistandes eines ausländischen minderjährigen KindesErstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers

OLG München, Beschluss vom 28.10.2015 - Aktenzeichen 11 WF 1365/15

DRsp Nr. 2015/20907

Vergütung des Verfahrensbeistandes eines ausländischen minderjährigen Kindes Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers

Die Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers für ein persönliches Gespräch des Verfahrensbeistands mit dem ausländischen minderjährigen Kind zählen zu den anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandenen Aufwendungen und werden durch die Pauschalvergütung abgegolten.

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

III.

Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.

Normenkette:

FamFG § 158 Abs. 7;

Gründe

I.