OLG Köln - Beschluß vom 15.12.2000
16 Wx 113/00
Normen:
FGG § 67 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 192
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 08.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 202/00
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 53 VIII 320/93

Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten Verfahrenspflegers

OLG Köln, Beschluß vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 113/00

DRsp Nr. 2001/7624

Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten Verfahrenspflegers

Einem Betreuungsverein steht für die Tätigkeit eines seiner Mitarbeiter als Verfahrenspfleger in einer Betreuungssache ein Vergütungsanspruch zu.

Normenkette:

FGG § 67 ;

Gründe:

I. Der Beteiligte zu 2. ist angestellter Mitarbeiter des Beteiligten zu 3., eines anerkannten Betreuungs- und Vormundschaftsvereins, und seit dem 22.07.1993 persönlich zum Pfleger für den minderjährigen Betroffenen mit dem Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt. Neben der Pflegschaft für den Betroffenen führt der Beteiligte zu 2. im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses zu dem Beteiligten zu 3. sieben weitere Vormundschaften oder Pflegschaften für Minderjährige persönlich sowie zwölf Vormundschaften, in denen der Verein zum Vormund bestellt ist. Die Mündel sind alle mittellos.