I. Der Beteiligte zu 2 war in der Zeit vom 12. Januar 1994 bis zum 24. Januar 1996 zum Pfleger bezüglich des Nachlasses des am 21. November 1993 in Wuppertal verstorbenen ... bestellt. Das Aktivvermögen belief sich auf etwa 1.240.000,00 DM.
Durch Beschluß vom 1. August 1996 hat das Amtsgericht Wuppertal - Rechtspfleger - dem Beteiligten zu 2 für die Führung der Nachlaßpflegschaft antragsgemäß eine Vergütung in Höhe von 70.000,00 DM bewilligt.
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