I. Die Verfassungsbeschwerden zweier Rechtsanwälte betreffen die Höhe der Vergütung für die Führung von Verfahrenspflegschaften nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).
1. Die Beschwerdeführer waren zu Verfahrenspflegern bestellt. Sie sind mit Anträgen auf Bewilligung einer höheren Vergütung auf der Grundlage der
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